“Der Hirte sprach, die Schafe folgten”, “Er spricht – und alle springen” – das, was der SPIEGEL völlig wertfrei und Lage der Nation-Host Ulf Buermeyer sogar durchaus positiv als Reaktion auf die scheinbar im Grundgesetz festgeschriebene Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers zu sagen hatten, zeigt in Wahrheit nichts weniger als die Akzeptanz einer weiteren Hierarchisierung unserer Politik. Die alleinige Entscheidung von Olaf Scholz, die Atomkraftwerke in Deutschland bis April weiterlaufen zu lassen, kehrt der Demokratie ein weiteres Mal den Rücken zu.
Autor: Jasper Bennink Page 1 of 2
Bereits zur Bundestagswahl 2021 haben wir von DEMOCRACY anhand von Realitychecks eindrucksvoll gezeigt, dass die Parteien des deutschen Bundestages in den Wahlprogrammen ihren Wählerinnen und Wählern Versprechungen machen, die dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten in der vorherigen Legislaturperiode nicht entsprachen.
Das jüngste Beispiel der Grünen zeigt allerdings, dass das Verhalten der Verantwortlichen auch nach der Wahl den Prophezeiungen aus den Programmen kolossal widersprechen kann. Im Programm der Partei Bündnis90/Die Grünen heißt es im September 2021: „Exporte von Waffen und Rüstungsgütern […] in Kriegsgebiete verbieten sich.“ Noch klarer gab sich die Partei bei ihrer Gründung im Jahre 1980: Neben drei weiteren Grundsätzen wurde besonders die Gewaltfreiheit als eine Handlungsmaxime ausgerufen.
Schon seit vielen Wochen war mir klar, dass ich über unseren Blog meine Meinung zur Impfpflicht kundtun möchte und trotzdem hab ich lange damit gerungen, welchen Aspekt ich speziell in den Fokus rücken möchte. Dabei stand schon ein Artikel in den Startlöchern, der eine Einbindung der Bevölkerung in Form direktdemokratischer Beteiligung gefordert hat. Volksabstimmungen oder Bürgerräte wären dafür effektive Methoden.
Und doch habe ich nach einer für mich persönlich aufreibenden Auseinandersetzung mit diesem Schwerpunkt gemerkt, dass es mir nicht reicht, die Impfpflicht durch eine Mehrheit innerhalb der Bevölkerung beschließen zu lassen – eine Mehrheit, die allem Anschein nach die allgemeine Impfpflicht durchwinken würde.
Ich habe festgestellt, dass es mir bei dieser Fragestellung um grundsätzlichere demokratische Prinzipien geht. Konkret rede ich vor allem von den allgemeinen Menschenrechten, die uns als Gesellschaft seit der Allgemeinen Erklärung durch die Vereinten Nationen 1948 gegeben sind. Die Einführung einer Impfpflicht gefährdet viele der in der Resolution festgehaltenen Prinzipien, auf einige möchte ich eingehen.
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
kaum zu glauben, aber wahr: Weihnachten steht schon wieder vor der Tür und das Jahr 2021 neigt sich langsam dem Ende entgegen. Besonders in den letzten Wochen und Monaten ist es um das Projekt DEMOCRACY ein wenig stiller geworden und manch einer mag sich fragen, woran wir momentan arbeiten und wie es weitergeht. Diesen Weihnachtsbrief möchten wir als Team nutzen, um euch auf den aktuellen Stand zu bringen und am Ende dieses Jahres neben einem Schlussstrich auch ein Fazit zu ziehen: Wie hat sich DEMOCRACY in diesem Jahr entwickelt und welche Herausforderungen bringt das Jahr 2022 für die Demokratie in Deutschland und für uns als Team? Allen voran aber möchten wir Danke sagen, für den Glauben an das Projekt und natürlich für die finanzielle Unterstützung, ohne die nichts von all dem möglich gewesen wäre.
von Jasper Bennink
Die Bundestagswahl liegt jetzt schon einige Zeit hinter uns – und ja, zugegeben: Es sieht momentan alles nach einer Ampel-Koalition aus. Die beteiligten Parteien des Wahlsiegers SPD, die Grünen und die FDP haben in den vergangenen Tagen einige Zeit sondiert. Es drangen nur wenige Informationen an die Öffentlichkeit, seit Freitag ist allerdings klar, dass sich die drei Parteien grundsätzlich einig über eine Zusammenarbeit sind und Koalitionsgespräche aufnehmen möchten. Am Ende der Sondierungsgespräche stand ein zwölfseitiges Papier, auf dem bereits einige konkrete Aspekte festgehalten wurden. Weiter geht es nun also mit konkreten Koalitionsgesprächen.
Und auch wenn dementsprechend momentan alles andere als eine Einigung der drei Parteien am Ende der Beratungen massiv überraschen würde, ist ein Scheitern der Gespräche nicht vom Tisch. Gerade unter der Prämisse, dass die FDP schon einmal überraschend Regierungsgespräche hat platzen lassen, scheint allgemein nichts ausgeschlossen, zumal einige in der Partei immer noch eine Jamaika-Koalition mit Beteiligung der CDU favorisieren. Auch wenn das Klima zwischen den Verhandlungspartnern einigermaßen entspannt scheint, dürfe das laut Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck „nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Differenzen zwischen den Parteien teilweise erheblich sind“. So hat die FDP bereits klare Grenzen festgelegt, in welchen Bereichen kein Spielraum für Kompromisse besteht. Dazu zählen wenig überraschend die Finanz- und Steuerpolitik. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Grünen beim Klimaschutz nur wenig vom eigenen Wahlprogramm abweichen werden.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2021. Er stellt eine Recherche dar, inwieweit die Versprechen des Wahlprogramms von dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten der Partei im Bundestag während der endenden Legislaturperiode von 2017 bis 2021 gedeckt sind.
Parteien werben in ihren Programmen mit zahlreichen Wahlversprechen. Als Wähler geht man davon aus, dass ihr tatsächliches Handeln diese Forderungen unterstreicht. Oft ist das auch der Fall, die FDP zum Beispiel fordert in ihrem Programm eine Entlastung für finanziell massiv angeschlagene Kommunen (FDP-Wahlprogramm 2021, S. 53) und stimmte im September 2020 einem entsprechenden Gesetzesentwurf der Großen Koalition zu.
Die Entstehungsgeschichte der DEMOCRACY App hat allerdings gezeigt, dass das nicht immer so sein muss.
Wir haben uns für die anstehende Bundestagswahl deshalb dazu entschlossen, die Wahlprogramme der Parteien mit ihrem tatsächlichen Handeln zu vergleichen – so auch für die FDP.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2021. Er stellt eine Recherche dar, inwieweit die Versprechen des Wahlprogramms von dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten der Partei im Bundestag während der endenden Legislaturperiode von 2017 bis 2021 gedeckt sind.
Parteien werben in ihren Programmen mit zahlreichen Wahlversprechen. Als Wähler geht man davon aus, dass ihr tatsächliches Handeln in der Vergangenheit diese Forderungen unterstreicht. Oft ist das auch der Fall, die Grünen zum Beispiel fordern in ihrem Wahlprogramm ein bundeseinheitliches Gesamtkonzept zur Gewährleistung einer Mietobergrenze (Grünen-Wahlprogramm 2021, S. 131) und stimmte im Dezember 2019 einem Antrag der Linken zur Deckelung von Bestandsmieten zu.
Die Entstehungsgeschichte der App hat allerdings gezeigt, dass das nicht immer so sein muss.
Wir haben uns für die anstehende Bundestagswahl deshalb dazu entschlossen, einfach mal zu überprüfen, inwieweit die Wahlprogramme der Parteien mit ihrem tatsächlichen Handeln übereinstimmen – so auch für die Grünen.
Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2021. Er stellt eine Recherche dar, inwieweit die Versprechen des Wahlprogramms mit dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten der Partei im Bundestag während der endenden Legislaturperiode von 2017 bis 2021 übereinstimmen.
Parteien werben in ihren Programmen mit zahlreichen Wahlversprechen. Als Wähler geht man davon aus, dass ihr tatsächliches Handeln diese Forderungen unterstreicht. Oft ist das auch der Fall, die SPD zum Beispiel fordert in ihrem Programm eine schnelle Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Pflege (SPD-Wahlprogramm 2021, S. 28) und setzte dazu bereits Pläne wie das Pflegelöhneverbesserungsgesetz in die Tat um.
Die Entstehungsgeschichte der DEMOCRACY App hat allerdings gezeigt, dass das nicht immer so sein muss.
Wir haben uns für die anstehende Bundestagswahl deshalb dazu entschlossen, die Wahlprogramme der Parteien mit ihrem tatsächlichen Handeln zu vergleichen – so auch für die SPD.
Langsam, aber sicher begibt sich auch der Deutsche Bundestag in den Wahlkampf-Modus. Das hat vor allem Auswirkungen auf die regelmäßigen Debatten im Parlament, denn in den Jahren von Bundestagswahlen finden nach der turnusmäßigen zweimonatigen Sommerpause ab Anfang Juli keine Debatten und Abstimmungen im Bundestag statt, die Zeit investieren die einzelnen Parteien dann in die heiße Wahlkampfphase. Das bedeutet konkret: Diese Woche ist die vorletzte Woche, die mit Entscheidungen um Gesetzesentwürfe und Anträge gefüllt ist. Gewohntermaßen werden die letzten Abstimmungen der endenden Legislaturperiode genutzt, um Wahlversprechen auf den letzten Drücker in die Tat umzusetzen – auch, um kurzfristig noch einmal einen guten Eindruck bei potentiellen Wählerinnen und Wählern zu hinterlassen. Das ist in diesem Jahr nicht anders, in dieser Woche gibt es zu viele spannende Themen, als dass wir uns im Vorfeld für einen speziellen Entwurf oder Antrag entscheiden konnten. Stattdessen werfen wir komprimiert den Blick auf drei der wichtigsten Themen in dieser Woche – all das im Bundestag XXL.
Das Bundesverfassungsgericht stempelte Ende April die Bemühungen der deutschen Politik für eine Eindämmung der Klimakrise dieses Jahres als unzureichend ab. Diese Nachricht schlug ein wie ein Blitz – und bewirkte ein sofortiges Umdenken nahezu in der gesamten Parteienlandschaft. Besonders ein Aspekt sticht auch einige Wochen später immer noch hervor und könnte weitere Handlungen der Regierungsfraktionen langfristig verändern: Der Begriff der Generationengerechtigkeit wurde wieder einmal herausgestellt, indem das Bundesverfassungsgericht in seiner Stellungnahme formulierte, es dürfe „nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO₂-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Diese Feststellung rechtfertigt so beispielsweise die Ansicht, dass das formulierte 1,5-Grad-Ziel mit Maßnahmen des bis dahin geltenden Klimaschutzgesetzes nur dann erreicht werden könne, wenn jüngere und nachfolgende Generationen dafür in der Zukunft aufkämen. Dies sei aus Sicht der Verfassungsrichterinnen und Richtern nicht mit einer gerechten Belastung der verschiedenen Generationen vereinbar.