Die Bundestagswahl liegt jetzt schon einige Zeit hinter uns – und ja, zugegeben: Es sieht momentan alles nach einer Ampel-Koalition aus. Die beteiligten Parteien des Wahlsiegers SPD, die Grünen und die FDP haben in den vergangenen Tagen einige Zeit sondiert. Es drangen nur wenige Informationen an die Öffentlichkeit, seit Freitag ist allerdings klar, dass sich die drei Parteien grundsätzlich einig über eine Zusammenarbeit sind und Koalitionsgespräche aufnehmen möchten. Am Ende der Sondierungsgespräche stand ein zwölfseitiges Papier, auf dem bereits einige konkrete Aspekte festgehalten wurden. Weiter geht es nun also mit konkreten Koalitionsgesprächen.
Und auch wenn dementsprechend momentan alles andere als eine Einigung der drei Parteien am Ende der Beratungen massiv überraschen würde, ist ein Scheitern der Gespräche nicht vom Tisch. Gerade unter der Prämisse, dass die FDP schon einmal überraschend Regierungsgespräche hat platzen lassen, scheint allgemein nichts ausgeschlossen, zumal einige in der Partei immer noch eine Jamaika-Koalition mit Beteiligung der CDU favorisieren. Auch wenn das Klima zwischen den Verhandlungspartnern einigermaßen entspannt scheint, dürfe das laut Grünen-Vorsitzenden Robert Habeck “nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Differenzen zwischen den Parteien teilweise erheblich sind”. So hat die FDP bereits klare Grenzen festgelegt, in welchen Bereichen kein Spielraum für Kompromisse besteht. Dazu zählen wenig überraschend die Finanz- und Steuerpolitik. Es ist zudem davon auszugehen, dass die Grünen beim Klimaschutz nur wenig vom eigenen Wahlprogramm abweichen werden.
Aus diesen genannten Gründen ist also weiterhin nicht sichergestellt, dass die Koalitionsgespräche auch mit einer Regierungsbildung enden. Doch was passiert, wenn am Ende weder Ampel- noch Jamaika-Koalition zustandekommen und auch eine große Koalition aus CDU und SPD keine Zustimmung der Verantwortlichen findet? Dann gibt es aus rechtlicher Perspektive nur noch zwei Möglichkeiten: Neben einer schlussendlichen Neuwahl, die vom Bundespräsidenten beschlossen werden muss, gibt es zuvor noch die Möglichkeit, eine Minderheitsregierung zu bilden. Um die verfassungsrechtlichen Grundlagen kurz zu halten, sei nur so viel erwähnt:
Es sind im Bundestag insgesamt drei Wahlgänge zur Bestimmung des Bundeskanzlers möglich, von denen die ersten beiden nur erfolgreich sein können, wenn eine absolute Mehrheit für einen Kandidaten zustandekommt – sprich, wenn die Sondierungsgespräche positiv und mit einer Einigung der beteiligten Parteien enden. Wenn dies allerdings nicht gelingt, kann in einem dritten und letzten Wahlgang eine relative Mehrheit ausreichen, um dennoch einen Bundeskanzler zu bestimmen.
Der konkrete Fall der Bundestagswahl 2021 könnte sich also folgendermaßen darstellen: Die SPD könnte beispielsweise mithilfe der Grünen eine relative Mehrheit erreichen, die von den verbleibenden Parteien nur übertroffen werden könnte, wenn sich CDU und FDP mit der AfD oder der Linken zusammenschließen.
Das ist aus mehreren Perspektiven äußerst unwahrscheinlich: Erstens würde die Linke wohl tendenziell eher eine rot-grüne Minderheitsregierung dulden als mit den Konservativen und den Liberalen gegen eine solche Koalition zu stimmen. Zweitens und besonders aber hallt auch nach eineinhalb Jahren immer noch der sogenannte “Dammbruch” aus Thüringen nach. Eine Zusammenarbeit der drei dann übrigen Parteien CDU, FDP und AfD kann also schon allein wegen eines drohenden zerschmetternden Medienechos nahezu ausgeschlossen werden. So würde sich also aller Wahrscheinlichkeit nach eine Minderheitsregierung aus SPD und Grünen unter Bundeskanzler Olaf Scholz ergeben.
Da es das auf Bundesebene in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat, wären die weiteren Schritte interessant und für die Demokratie in unserem Land ein äußerst spannendes Experiment. Fakt ist: Anträge und Gesetzesentwürfe könnten nicht ausschließlich von SPD und Grünen durchgesetzt werden, da eine Minderheit in unserer Demokratie logischerweise keine Entscheidungen fällen darf. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass im Bundestag immer wieder neue Mehrheiten gesucht werden müssten. Am ehesten wäre zunächst wohl die Linke für verschiedene Gesetzesentwürfe zu gewinnen, besonders wenn es um klimapolitische Fragen geht. Doch allein eine Zusammenarbeit mit dem roten Partner würde nicht für eine Mehrheit im Bundestag reichen. In verschiedenen Bereichen müsste also dazu mal die CDU mit ins Boot geholt werden, mal kann gezielt auf die FDP eingewirkt werden, auch Zusammenkünfte mit der AfD sind so jedenfalls theoretisch nicht kategorisch auszuschließen.
Statt starrer Mehrheiten für vier Jahre würden sich flexible Mehrheitskonstellationen ergeben. Was in einem solchen Szenario definitiv an Gewicht gewinnen würde, wären gute Inhalte und eine verstärkte Diskussionskultur mit überzeugenden Argumenten. Das würde gleichzeitig dem entgegenwirken, was sich in den letzten Jahren immer mehr zur Regel entwickelt hat und wir von DEMOCRACY bemängeln: Sitzungswochen im Bundestag als Scheindebatten, bei denen gute Gesetzesentwürfe und Anträge der Opposition aus Prinzip abgelehnt werden sowie einen auf dem Papier verbotenen, in der Realität jedoch häufig vorzufindenen Fraktionszwang, der es einzelnen Abgeordneten im Bundestag schwer macht, ausschließlich dem eigenen Gewissen zu folgen.
Auch ein signifikanter Teil der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sehen in einer Minderheitsregierung die Potenziale, offenere Diskurse gewährleisten und ehrlichere Kompromisse herbeiführen zu können. Dennoch überwiegt bei vielen Menschen noch die Skepsis gegenüber einer von einer Minderheit geführten Regierung, sie ist sogar für Einige eine Art Tabu.
Das ist für mich nicht wirklich verständlich, könnte eine solche neue und unbekannte Regierungsform doch neue Möglichkeiten unserer Demokratie aufzeigen. Durch die Notwendigkeit, ständig neue Mehrheiten zu suchen, kann neben einer verbesserten und effektiveren Diskussionskultur innerhalb der Parteien auch eine bisher unbekannte und seit einiger Zeit nur wenig intakte Beziehung von Parteien und deren Verantwortlichen zu den Wählerinnen und Wählern aufgebaut werden. Konkret müssten nämlich nicht nur andere Bundestagsabgeordnete der Parteien von den eigenen Positionen überzeugt werden, in einem weitaus höheren Ausmaß als bisher könnten auch die Bürgerinnen und Bürger mit ins Boot geholt werden. Stärker als sonst wären die Parteien dazu verpflichtet, den Menschen darzulegen, warum für eine Gesetzesänderung eine bestimmte Partei hinzugezogen wird und welche Ziele damit verfolgt werden. Dadurch könnte auch das Gefühl für viele Bürgerinnen und Bürger schwinden, innerhalb der Legislaturperiode keinerlei Einfluss auf die politischen Entscheidungen zu haben. Nach vielen Jahren der Großen Koalition und anstelle einer sich anbahnenden Ampel, bei denen wahrscheinlich einige der parteilichen Ziele aus den Wahlprogrammen über Bord geworfen werden müssten, ist für mich jetzt die Zeit gekommen, etwas komplett Neues auszuprobieren. Was haben wir zu verlieren?
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