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Digitales Wettbewerbsrecht 4.0 – Geburtsstunde einer sozialen Digitalwirtschaft?

Geschrieben und recherchiert von Jasper Bennink.

Maßnahmen zur Änderung des Wettbewerbsrechts sind beileibe nichts Neues, Reformvorschläge und Änderungswünsche wurden in den vergangenen Jahren immer wieder geäußert, mit ihnen einher gingen häufig eine Verschärfung des deutschen Kartellrechts oder ausgeweitete Kompetenzen für verbraucherschützende Instanzen.
Dennoch ging der am vorherigen Donnerstag eingebrachte Gesetzesentwurf in eine andere Richtung, denn er widmete sich zum ersten Mal explizit den digitalen Wettbewerbsriesen, den big players in der modernen Weltwirtschaft wie Amazon, Google oder Apple. Deren Einfluss hat sich in den letzten Jahren, jedoch noch einmal besonders extrem im Zuge der Corona-Pandemie, vergrößert, im dritten Quartal 2020 erreichte der amerikanische Online-Shopping-Riese Amazon alleine einen Umsatzanstieg um 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Parallel zu der rasanten Entwicklung der Konzerne erwuchs weltweit Kritik an der Art und Weise des Wirtschaftens, Vorwürfe über finanzielle Intransparenz im Zusammenhang mit Steuerzahlungen oder wettbewerbsschädigende Geschäftspraktiken sind dabei nur zwei Beispiele von vielen. Um den Anforderungen neuer Herausforderungen des digitalen Wettbewerbs gerecht zu werden, hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits im September 2018 die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 eingesetzt. Diese sollte seither die Notwendigkeit von „Änderungen des wettbewerblichen Rahmens prüfen, um in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen“. Am 14. Januar wurde nun die Gesetzesvorlage diskutiert, zu der die Grünen, Die Linke und die FDP jeweils Anträge einreichten. Ein detaillierter Blick auf die Diskussion wird im dieswöchigen und in meinem persönlich ersten Recap geworfen.

Neujahrsbrief 2021

Liebe Unterstützer:innen,

nun sind die Festtage vorbei und der Alltag – so weit in der aktuellen Lage möglich – kehrt wieder ein. Diesen Moment würden wir gerne nutzen, um ein paar Worte an Euch zu richten:

Was das für ein besonderes Jahr war, müssen wir niemandem erzählen, denn das war es für uns alle. Niemand hätte sich am Anfang dieses Jahres auch nur im Ansatz vorstellen können, was 2020 für uns bereit hält. 

Die Schlachtung der Werkverträge

Die zahlreichen Corona-Ausbrüche in der Fleischindustrie bekamen im Sommer viel öffentliche Aufmerksamkeit. Zwar ging es zunächst um Infektionsausbrüche, in der Folge wurde aber nicht nur über Hygienebedingungen, sondern auch über Werkverträge und Leiharbeit diskutiert. Die Arbeitsverhältnisse in der Fleischindustrie sind somit wohl in die Kategorie der Probleme einzusortieren, die schon vor der Pandemie existierten, durch sie aber noch deutlicher sichtbar wurden. Am Mittwoch, vorletzten Sitzungstag des Bundestages in diesem Jahr, stimmte das Parlament über das von der Bundesregierung eingebrachte Arbeitsschutzkontrollgesetz ab. Hubertus Heill, Chef des hierfür federführenden Ministeriums für Arbeit und Soziales, will damit den viel kritisierten Verhältnissen für Beschäftigte der Fleischindustrie ein Ende bereiten. Die der Abstimmung vorangegangene Debatte fassen wir in unserem letzten Recap 2020 zusammen.

Letzte Chance 2020

Vor 20 Jahren wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Unter anderem machte es Hausbesitzer:innen möglich, ihren Strom mit Hilfe von Solaranlagen selbst zu produzieren. Allen Ökostromproduzierenden wird durchs EEG ein Festpreis garantiert, um Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Die Differenz zwischen diesem Festpreis und dem Marktpreis an der Strombörse wird von allen Steuerzahler:innen über die sogenannte EEG-Umlage bezahlt. Dieses Modell wurde von vielen Ländern übernommen und verbessert. Das Gesetz war maßgeblich daran beteiligt, dass der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch in den letzten 10 Jahren verdreifacht wurde und aktuell bei knapp 42% liegt. Allerdings wird es inzwischen als veraltet und bürokratisch überkomplex kritisiert, außerdem würden Geringverdiener:innen überproportional belastet. Hinzu kommt, dass die Förderungen für Wind- und Solaranlagen auf 20 Jahre angelegt waren und daher zum Jahresbeginn 2021 auslaufen.

Stotlight Titelbild

Gesetzgebung im Bundestag: Von Anträgen, Entwürfen und Beschlussempfehlungen

Normalerweise dient dieses Format der Zusammenfassung, Einordnung sowie dem Vergleich verschiedener Anträge und Entwürfe anstehender Abstimmungen. Das soll euch vor allem dabei helfen, bei größeren Tagesordnungspunkten eine informierte Entscheidung in der App treffen zu können. Doch der Bundestag stimmt über verschiedene Arten von Dokumenten ab, und da er in der kommenden Woche hauptsächlich mit dem Haushalt für 2021 beschäftigt ist, nutzen wir die Gelegenheit, um euch den Unterschied zwischen Beschlussempfehlungen, Gesetzentwürfen und Anträgen zu erklären. Außerdem gehen wir nicht nur auf den Prozess der Gesetzgebung ein, sondern zeigen auch, wie dieser sich in der App niederschlägt. Aber eins nach dem anderen.

News 24 – Verlosung und Social Media

Hallo Liebe:r Unterstützer:in,

bei uns war im Oktober und November hinter den Kulissen viel los. Im letzten Newsletter kündigten wir bereits eine Umstrukturierung des Teams an und wir freuen uns Dir mitteilen zu können, dass diese inzwischen erfolgt ist. Solche großen Veränderungen sind nie leicht, aber wir sind mittlerweile gut in der Teamstruktur eingespielt und spüren, dass der Umbau eine gute Idee war. Leider konnten wir infolgedessen keinen Newsletter für den Oktober produzieren. So haben wir übrigens auch die zufällige Chance, im Dezember den 24. Newsletter rauszuhauen, um ein Haar verpasst. Dafür haben wir diesmal aber so viel zu erzählen, dass uns die Begrenzung auf fünf Punkte nicht leicht fiel. Wir berichten mit Vergnügen von dem Ausbau unserer Präsenz in den sozialen Netzwerken sowie mittel-und langfristige Pläne für den Dezember und das nächste Jahr.

Da war ja was

Anmerkung: In diesem Text geht es, wenn auch ohne graphische Details, um Gewalt gegen Frauen. Solltet Ihr Erfahrungen hiermit gemacht haben, könnt Ihr beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe eine Hilfsorganisation in eurer Nähe suchen. Das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” bietet außerdem rund um die Uhr kostenlose, anonyme und mehrsprache Beratung, auch per Chat. Hier können sich auch besorgte Angehörige melden.

Es ist selbstverständlich, dass eine Pandemie den politischen Diskurs prägt. Welche Virologin hätte sich noch vor 2 Jahren erträumen lassen, dass mal ein Großteil der deutschen Bevölkerung weiß, was der R-Wert ist. Welcher Politiker hätte damit gerechnet, dass Bürger:innen sich um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes scheren würden? Inzwischen ist aber auch genug Zeit vergangen, um Entwicklungen in diesem Zustand beobachten zu können. So sind Diskussionen über Corona-Maßnahmen heute beispielsweise viel spezifischer. Grundkenntnisse sind in der Bevölkerung angekommen, die anfängliche Überforderung schon lange überwunden.

Pandemie und Parlament

Vor 8 Monaten erklärte die WHO den Ausbruch der Lungenkrankheit Covid-19 zur Pandemie. Es braucht wohl niemand eine Erinnerung an all die verschiedenen Weisen, auf die unser Leben dadurch beeinträchigt war und ist. Aber was hat der Bundestag seitdem getan und, noch viel wichtiger, was konnte er nicht tun?

AfD will Trump aus dem Pariser Klimaabkommen folgen

Am vergangenen Donnerstag traten die USA, wie im Vorjahr angekündigt, offiziell aus dem Pariser Klimaabkommen aus, welches genau 4 Jahre zuvor in Kraft trat. Die Vertragsparteien erklären in dem Übereinkommen ihr gemeinsames Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur durch eine starke Reduzierung der eigenen Emissionen auf 1,5 °C zu beschränken. Am gleichen Tag stritt der Bundestag über den Austritt Deutschlands aus eben diesem Übereinkommen, welchen die AfD in einem Antrag forderte.

Auf der grünen Seite ist das Gras legal

Am vergangenen Donnerstag, als im Bundestag der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzesentwurf für ein Cannabiskontrollgesetz diskutiert wurde, schien Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki mit den Gedanken schon bei seiner Abendgestaltung gewesen zu sein. Denn die Zeit zwischen den Redebeiträgen nutzte er unter anderem zum Austausch mit Abgeordneten aus dem Plenum zu immer dem gleichen Thema: „Es gibt auch noch andere Möglichkeiten außer Bier und Cannabis” oder „es gibt nicht nur Bier sondern auch Wein”. Nachdem Gero Storjohann von der CDU ihn nach einem Versprecher scherzend fragte, ob er etwas genommen habe, empfahl Kubicki schließlich seinem Parteikollegen Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP) die „schöne Scheurebe aus Alsheim”.

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