Hallo ihr lieben Demokratiefreunde und Demokratiefreundinnen,
Hallo liebe Interessierte/n,
am Freitag, den 22.12.2017 haben wir Euch per Newsletter darauf hingewiesen, dass wir unsere Projekt-Idee parallel zum Crowdfunding auch noch bei Stiftungen und Innovationswettbewerben eingereicht haben und so eine Förderzusage über 20.000€ von demokratie.io (einem Konsortium aus der gemeinnützigen Robert Bosch Stiftung und dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramm Demokratie leben! – organisiert vom betterplaceLab) gewinnen konnten.
Entgegen unseres ursprünglichen Wunsches, müssen wir Euch jetzt darüber informieren, dass wir diese Förderung nicht annehmen können und möchten Euch daher im folgenden unsere Beweggründe erläutern.
Zur Situation
Als eines von fünf Gewinnerprojekten der ersten Förderrunde des Innovationswettbewerbs von demokratie.io, wurde uns die Möglichkeit zuteil, mit bis zu 20.000 Euro und Qualifizierungsmaßnahmen bei unserem Vorhaben, dauerhaft bundesweite politische Mitsprache per App zu organisieren, von den o.g. Fördergebern unterstützt zu werden.
Ziemlich dankbar ob dieser Chance, haben wir als DEMOCRACY Deutschland e.V. daraufhin einen Finanzierungsplan mitsamt einer Absichtsserklärung, die Förderung zu beantragen, sowie alle notwendigen Nachweisdokumente am 22.12.2017 per Post und per Mail an das betterplaceLab geschickt.
Noch am selben Tag erreichte uns vom betterplaceLab dann eine Nachricht mit allen maßgeblichen Vertragsnebenbedingungen (Anlagen), den eigentlichen Vertrag ausgenommen.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wurden wir sehr transparent darüber informiert, dass aufgrund des noch nicht zustandegekommenen Bundeshaushalts (anlässlich der anhaltenden Nichtregierungsbildung) die Fördersumme für jedes Projekt, über die der sogenannte Weiterleitungsvertrag (zwischen Erstempfänger betterplaceLab und Letztempfänger DEMOCRACY Deutschland e.V.) dann geschlossen würde, lediglich 11.875,00 € betrage, wobei es sich dabei um eine vorläufige Regelung handele und man seitens des Ministeriums signalisiert habe, dass sich alles Weitere bald klären werde.
Wir haben uns dann als Team schon in der zweiten Januarwoche sehr intensiv mit allen verfügbaren Vertragsnebenbedingungen (Anlagen) beschäftigt und zu entstandenen Fragen Rücksprache sowohl mit dem betterplaceLab wie auch dem BMFSFJ gehalten.
Als uns der Weiterleitungsvertrag dann am 12.01. erreichte, waren wir anlässlich der darin enthaltenen Bestimmungen endgültig verunsichert – wir haben uns als Team dann daraufhin verständigt, alle maßgeblichen Argumente Dafür und Dagegen zusammenzutragen und gegeneinander abzuwägen, um so eine Entscheidung zu treffen.
Unsere Abwägung
Dafür, d.h. die Förderung anzunehmen, sprach aus unserer Perspektive ganz maßgeblich, dass wir die bis dato sicheren 11.875 € zur Projektfinanzierung sehr, sehr dringend bräuchten. Auch die Qualifizerungs- und Weiterbildungsmaßnahmen des betterplaceLab sowie das Netzwerk, mit dem wir aktiv an digitalen Demokratieprojekten hätten arbeiten können, waren sehr gute Gründe, die Förderung anzunehmen, den Vertrag zu unterzeichnen und zu hoffen, das alles gut geht.
Dagegen sprachen in unserer Situation (30T€ eigene Drittmittel) vor allem das aufwändige und sehr rigide Förderdiktat des Bundesministeriums, welches wir nachfolgend vor allem in den Punkten erläutern möchten, die uns dazu bewogen haben, die Förderung nicht anzunehmen.
Wir beziehen uns dabei jeweils auf die Regelungen des Weiterleitungsvertrags bzw. auf die Regulierungen in den einschlägigen Vertragsanlagen, um unsere Entscheidung verständlich darzulegen.
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- Gemäß § 2.2 Weiterleitungsvertrag dürfe die Förderung nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert sei (vgl. auch Anlage 4: Zuwendung aus dem Bundeshaushalt Kapitel 1702, Titel 68404, Haushaltsjahr 2018, Besondere Nebenbestimmungen, 1.)
Nach jetzigem Planungsstand können wir nicht versichern, dass die Gesamtfinanzierung einer auslieferungsfähigen App DEMOCRACY mit 29.664,00 € Eigenmitteln sowie 11.875,00 € (bzw. ggfs. 20.000,00 €) Fördermitteln vollumfänglich gesichert ist.
- Alle Weiterleitungen, d.h. Zuwendungen erfolgen gemäß § 2.1 Weiterleitungsvertrag in Form von einer sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung. Fehlbedarfsfinanzierung meint nach § 1.4.2 Anlage 3: AnBest-P, dass wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel des Zuwendungsempfängers verbraucht sind, ein zu deckender Fehlbedarf durch einen (oder anteilig durch mehrere) Zuwendungsgeber finanziert wird.
In § 5.1 Weiterleitungsvertrag wird überdies geregelt, dass alle zugewendeten Mittel alsbald, innerhalb von 6 Wochen nach Auszahlung zu verbrauchen seien.Für uns besteht in diesem Zusammenhang vor dem Hintergrund der in § 5.2 Weiterleitungsvertrag geregelten Auszahlungstermine eine Kollision von 2 Rechtsnormen. Einerseits verpflichtet vorrangig eigene Mittel zu verbrauchen, sollen fremde Zuwendungen zwingend innerhalb von 6 Wochen verbraucht werden. Trotz unserer Nachfrage beim Bundesministerium wurde uns dafür keine rechtssichere Praxis-Verfahrensweise aufgezeigt. Insbesondere vor dem Hintergrund der in Punkt 5. aufgeführten Sanktionsmechanismen, ist diese Regelung als hohes Risiko einzuschätzen.
- Im Weiterleitungsvertrag wird diese Regelung sogar noch über den Gemäß Anlage 2: Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Punkt: „Verantwortlichkeiten“ müssen die ProgrammpartnerInnen (damit sind in den Programmbereichen C-J auch LetztempfängerInnen gemeint, hier Programmbereich I), alle eigenen Veröffentlichungen mit angemessenem zeitlichem Vorlauf (auf Rückfrage: 2 Tage) vor der Veröffentlichung zur schriftlichen Freigabe an das Bundesministerium übersenden. Veröffentlichungen im Sinne dieser Regelung seien:Drucksachen
Werbematerialien
Einladungen und Veranstaltungsankündigungen
Workshopmaterialien
Elektronische Medien
Pressemitteilungen und Presseinterview,
Internetseiten etc.Im Weiterleitungsvertrag wird diese Regelung sogar noch über den Bewilligungszeitraum vom 15.01.2018 bis 31.08.2018 hinaus erweitert, indem es unter § 7.5 Weiterleitungsvertrag heißt: „Im Rahmen der Modellmaßnahme gewonnene Erkenntnisse bedürfen zu Ihrer Veröffentlichung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des BMFSFJ/ BAfzA und der RBSG.“ Gemäß Rücksprache bedeutet das, dass Letztempfänger alles, was sie in dieser Zeit erarbeiten oder erkennen, im Nachgang nicht ohne Einverständnis der o.g. Träger veröffentlichen dürfen.
- Weitere Nebenbestimmung des Vertrages sei gemäß § 7.2 Weiterleitungsvertrag, dass der Letztempfänger (hier: DEMOCRACY Deutschland e.V.) der RBSG, dem BMFSFJ und dem BAfzA ein einfaches, ohne die Zustimmung des/der Urheber, übertragbares, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes kostenloses Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen einräumen müsse. Für uns ist die Einräumung dieses Nutzungsrechts zwar kein Problem, zumal alle unsere Arbeitsergebnisse sowieso open source veröffentlicht werden. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, insbesondere vor dem Hintergrund der Übertragbarkeit dieses Rechts aber dennoch, ob die Software-Lizenz, auf Basis der man veröffentlicht, dennoch greift (Copy-Left-Prinzip)?
- Ferner können Letztempfänger gemäß § 9 Weiterleitungsvertrag in keinem Fall vom Vertrag zurücktreten, werden gemäß. § 10.1 Weiterleitungsvertrag aber ggfs. sogar zur (5% über dem üblichen Basiszinssatz) verzinsten Rückzahlung der Zuwendungen verpflichtet, sollte der Erstempfänger vom Vertrag zurücktreten, weil die Voraussetzungen für diesen Vertragsschluss nachträglich entfallen sind (vgl. § 9.1.1), die Fördermittel zweckwidrig von uns verwendet wurden (vgl. § 9.1.2), der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums zurückgenommen wurde (vgl. § 9.1.3), der Abschluss des Vertrages durch Angaben von uns zustande gekommen ist, die unrichtig oder unvollständig waren (vgl. § 9.1.4) oder wir als Letztempfänger nicht unseren Pflichten nachgekommen sind (vgl. § 9.1.5).
§ 8 der Anlage 3: ANBest-P, insbesondere 8.5, erweitert diese Verzinsungsansprüche sogar auf den Fall, dass insofern Zuwendungen nicht alsbald nach der Auszahlung zum Zuwendungszweck verwendet werden und der Zuwendungsbescheid nicht widerrufen wird, für die Zeit von der Auszahlung bis zur zweckmäßigen Verwendung ebenfalls Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten verlangt werden können.
Zusätzlich zu diesen Regularien, seien die knapp 30T€ Eigenmittel (die von unseren 580 SpenderInnen über Startnext zustande gekommen sind) – im Rahmen einer Gesamtfinanzierung (gem. Anlage 4: Zuwendung aus dem Bundeshaushalt Kapitel 1702, Titel 68404, Haushaltsjahr 2018, Besondere Nebenbestimmungen, 1.) – diesem Förderdiktat zu unterwerfen.
Ob der vielen ungeklärten Unsicherheiten (vgl. 1., 2., 4.), der theoretischen Möglichkeit, Veröffentlichungen von uns zu zensieren (vgl. 3.) sowie der sehr strikten Sanktionen, hier insbesondere der Rückzahlungs- und Verzinsungsbedinungen (vgl. 5.), ist für uns die Verhältnismäßigkeit (Arbeitsaufwand und Risiko vs. finanzieller Vorteil von 11.850,00 €) unter diesen Bedingungen nicht wirklich gegeben. Vor allem vor dem Hintergrund des unausgewogenen Verhältnis zwischen Eigen- und Fördermitteln, ist der Preis , den wir in (zusätzlicher) Regulierung “bezahlen”, für 11.875€, bzw. 6.875€ Bundesmittel zu hoch.
Die Entscheidung, die Förderung nicht anzunehmen, erfolgte per demokratischem Mehrheitsentscheid im Team der Aktiv-Mitarbeitenden von DEMOCRACY Deutschland e.V., nachdem wir gemeinsam und in Ruhe nochmals alle maßgeblichen Vertragsinhalte und jede entsprechende Nebenbedingung des Vertrages (Anlagen) durchgearbeitet und sogar telefonisch beim BMFSFJ spezifizieren lassen haben. Es ist uns in diesem Zusammenhang ein Anliegen hervorzuheben, dass alle aufgeführten Punkte überhaupt nicht als Kritik am betterplaceLab zu verstehen sind, deren Arbeit wir als sehr professionell und transparent empfanden, sondern sich auf Förderrichtlinien von übergeordnetem Format beziehen, die vom betterplaceLab nur an uns weitergegeben werden mussten.
Unserem eigentlichen Auftrag, die Bevölkerung dauerhaft an den politischen Willensbildungsprozessen zu beteiligen, können wir unter diesen Bedingungen, insbesondere bei rigoroser Auslegung seitens des Ministeriums, nicht mehr mit voller Freiheit nachkommen.
Insofern nehmen wir die Förderung nicht an und arbeiten mit den bisherigen Mitteln am Projekt weiter.
Viele liebe Grüße
Marius Krüger
DEMOCRACY Deutschland e.V.
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