Berlin hat gewählt. Zum zweiten Mal innerhalb von 500 Tagen, nach dem der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021, u.a. wegen der Öffnung der Wahllokale über 18 Uhr hinaus, für ungültig erklärte.[1] Mit einer Wahlbeteiligung von 63,1 % (im Vergleich zu 75,4% in 2021) stehen damit das neue Abgeordnetenhaus und die Besetzungen der Bezirksverordnetenversammlungen fest.
Doch so sehr die Verantwortlichen nach dem 10%-Zuwachs der CDU/CSU versuchen, einen eindeutigen Wählerwillen aus dem Ergebnis abzuleiten, bleibt eine bohrende Frage: Was genau konnten wir eigentlich entscheiden?