Das Bundesverfassungsgericht stempelte Ende April die Bemühungen der deutschen Politik für eine Eindämmung der Klimakrise dieses Jahres als unzureichend ab. Diese Nachricht schlug ein wie ein Blitz – und bewirkte ein sofortiges Umdenken nahezu in der gesamten Parteienlandschaft. Besonders ein Aspekt sticht auch einige Wochen später immer noch hervor und könnte weitere Handlungen der Regierungsfraktionen langfristig verändern: Der Begriff der Generationengerechtigkeit wurde wieder einmal herausgestellt, indem das Bundesverfassungsgericht in seiner Stellungnahme formulierte, es dürfe „nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO₂-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Diese Feststellung rechtfertigt so beispielsweise die Ansicht, dass das formulierte 1,5-Grad-Ziel mit Maßnahmen des bis dahin geltenden Klimaschutzgesetzes nur dann erreicht werden könne, wenn jüngere und nachfolgende Generationen dafür in der Zukunft aufkämen. Dies sei aus Sicht der Verfassungsrichterinnen und Richtern nicht mit einer gerechten Belastung der verschiedenen Generationen vereinbar.
Schlagwort: Wahlrecht
Die Wahlrechtsänderung von CDU/CSU und SPD wurde am Freitag, den 09. Oktober, gegen die Opposition durchgesetzt. In früheren Debatten zum Wahlrecht war es noch Tradition, Beschlüsse gemeinsam zu verhandeln und mit möglichst breiter Zustimmung zu fassen. Dem Beschluss ging eine kontroverse und teilweise sehr hitzige Debatte voraus, in dem die Opposition den Regierungsparteien Handlungsunfähigkeit und ihrem Antrag Wirkungslosigkeit vorwarf.
In weniger als einem Jahr finden die nächsten Bundestagswahlen statt. Am Freitag, den 09. Oktober, wurde im Bundestag eine Änderung des Wahlrechts beschlossen, die ein seit Langem bekanntes Problem angehen soll.