Geschrieben und recherchiert von Jasper Bennink.
Maßnahmen zur Änderung des Wettbewerbsrechts sind beileibe nichts Neues, Reformvorschläge und Änderungswünsche wurden in den vergangenen Jahren immer wieder geäußert, mit ihnen einher gingen häufig eine Verschärfung des deutschen Kartellrechts oder ausgeweitete Kompetenzen für verbraucherschützende Instanzen.
Dennoch ging der am vorherigen Donnerstag eingebrachte Gesetzesentwurf in eine andere Richtung, denn er widmete sich zum ersten Mal explizit den digitalen Wettbewerbsriesen, den big players in der modernen Weltwirtschaft wie Amazon, Google oder Apple. Deren Einfluss hat sich in den letzten Jahren, jedoch noch einmal besonders extrem im Zuge der Corona-Pandemie, vergrößert, im dritten Quartal 2020 erreichte der amerikanische Online-Shopping-Riese Amazon alleine einen Umsatzanstieg um 37 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Parallel zu der rasanten Entwicklung der Konzerne erwuchs weltweit Kritik an der Art und Weise des Wirtschaftens, Vorwürfe über finanzielle Intransparenz im Zusammenhang mit Steuerzahlungen oder wettbewerbsschädigende Geschäftspraktiken sind dabei nur zwei Beispiele von vielen. Um den Anforderungen neuer Herausforderungen des digitalen Wettbewerbs gerecht zu werden, hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier bereits im September 2018 die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 eingesetzt. Diese sollte seither die Notwendigkeit von „Änderungen des wettbewerblichen Rahmens prüfen, um in Deutschland und Europa international wettbewerbsfähige Digitalunternehmen zu ermöglichen“. Am 14. Januar wurde nun die Gesetzesvorlage diskutiert, zu der die Grünen, Die Linke und die FDP jeweils Anträge einreichten. Ein detaillierter Blick auf die Diskussion wird im dieswöchigen und in meinem persönlich ersten Recap geworfen.