Langsam, aber sicher begibt sich auch der Deutsche Bundestag in den Wahlkampf-Modus. Das hat vor allem Auswirkungen auf die regelmäßigen Debatten im Parlament, denn in den Jahren von Bundestagswahlen finden nach der turnusmäßigen zweimonatigen Sommerpause ab Anfang Juli keine Debatten und Abstimmungen im Bundestag statt, die Zeit investieren die einzelnen Parteien dann in die heiße Wahlkampfphase. Das bedeutet konkret: Diese Woche ist die vorletzte Woche, die mit Entscheidungen um Gesetzesentwürfe und Anträge gefüllt ist. Gewohntermaßen werden die letzten Abstimmungen der endenden Legislaturperiode genutzt, um Wahlversprechen auf den letzten Drücker in die Tat umzusetzen – auch, um kurzfristig noch einmal einen guten Eindruck bei potentiellen Wählerinnen und Wählern zu hinterlassen. Das ist in diesem Jahr nicht anders, in dieser Woche gibt es zu viele spannende Themen, als dass wir uns im Vorfeld für einen speziellen Entwurf oder Antrag entscheiden konnten. Stattdessen werfen wir komprimiert den Blick auf drei der wichtigsten Themen in dieser Woche – all das im Bundestag XXL.
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Das Bundesverfassungsgericht stempelte Ende April die Bemühungen der deutschen Politik für eine Eindämmung der Klimakrise dieses Jahres als unzureichend ab. Diese Nachricht schlug ein wie ein Blitz – und bewirkte ein sofortiges Umdenken nahezu in der gesamten Parteienlandschaft. Besonders ein Aspekt sticht auch einige Wochen später immer noch hervor und könnte weitere Handlungen der Regierungsfraktionen langfristig verändern: Der Begriff der Generationengerechtigkeit wurde wieder einmal herausgestellt, indem das Bundesverfassungsgericht in seiner Stellungnahme formulierte, es dürfe „nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO₂-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“. Diese Feststellung rechtfertigt so beispielsweise die Ansicht, dass das formulierte 1,5-Grad-Ziel mit Maßnahmen des bis dahin geltenden Klimaschutzgesetzes nur dann erreicht werden könne, wenn jüngere und nachfolgende Generationen dafür in der Zukunft aufkämen. Dies sei aus Sicht der Verfassungsrichterinnen und Richtern nicht mit einer gerechten Belastung der verschiedenen Generationen vereinbar.
Liebe Leserinnen und Leser, bevor ich mit dem eigentlichen Artikel beginne, stellt euch zunächst folgende – zugegebenermaßen etwas makabre – Situation vor: Ihr seid schwer erkrankt, beispielsweise an Multipler Sklerose (MS), eine Krankheit, die in einigen Fällen damit einhergeht, dass früher oder später jegliche Bewegung unmöglich wird. Ihr könnt eure Hände kaum noch bewegen, ihr habt keine Kraft mehr, an eure Hobbies ist nicht einmal im Entferntesten mehr zu denken. Ist das noch ein lebenswertes Leben? Möchtet ihr euch in der Sicherheit wiegen, dass ihr euer Leben jederzeit beenden könnt, wenn ihr die vorherige Frage irgendwann verneint? Wenn ja, wer soll das dann übernehmen dürfen?
„Corona-Impfturbo in Deutschland”, „Deutschland legt den Impfturbo ein”, „Deutschland zündet tatsächlich den Impfturbo”. Die Meldungen überschlagen sich und das nicht zu Unrecht – Mehr als ein Viertel der Bevölkerung wurde einmal geimpft. Es sind gute Nachrichten, insbesondere nach den Startschwierigkeiten der deutschen Impfkampagne. Für diesen Monat werden weitere Großlieferungen erwartet und die Impfpriorisierung wird voraussichtlich im Juni aufgehoben.
Ich will diese Meldungen nicht gänzlich schlecht reden, trotzdem sind sie leider zweitrangig. Denn selbst wenn ganz Deutschland morgen durchgeimpft wäre, nur globaler Impffortschritt kann die Pandemie beenden und im Übrigen schon vor dem Ende Hunderttausende Menschenleben retten. Der eigene Nutzen für Deutschland wird spätestens klar, wenn man sich die zahlreichen Mutationen ansieht, die schon jetzt auf der ganzen Welt kursieren. Deshalb ist die weltweite Impfstrategie auch ein Thema für den deutschen Bundestag. Am Donnerstag wird im Parlament über einen Antrag von Die Linke hierzu diskutiert und abgestimmt. Ihn will ich mir genauer anschauen und die sehr spannende Diskussion um den ‘TRIPS-Waiver’ erläutern, der eine temporäre Aufhebung von Patenten auf Impfstoffe zur Folge hätte.
Die Konferenz der Ministerpräsident:innen bestimmte ein Jahr lang die deutsche Pandemiebekämpfung, weil diese im deutschen Föderalismus erstmal Ländersache ist. Dadurch wurde die MPK regelmäßig zu einem Showdown, oder zumindest als solcher inszeniert. Meistens wurde erst spät in der Nacht ein Kompromiss gefunden. Am nächsten Tag verkündeten dann verschiedene Bundesländer die vielen Arten, auf die sie von diesem Kompromiss abweichen würden.
Die letzte MPK fand am 22. März statt. Auf dieser wurde im Angesicht steigender Inzidenzen eine sogenannte ‘Osterruhe’ beschlossen. Nur ein paar Tage später musste diese aber wieder gekippt werden, weil sie so kurzfristig nicht umsetzbar war. Bundeskanzlerin Angela Merkel nahm den Fehler zwar auf sich, es folgte trotzdem starke Kritik am gesamten Format der MPK. In der Folge beschloss die Bundesregierung, nachdem die bereits Anfang März beschlossene Notbremse ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 seitens einzelner Kommunen und Ländern nicht konsequent umgesetzt wurde, einzelne Maßnahmen wie eben diese Notbremse über eine Änderung der Infektionsschutzgesetzes durchzusetzen. Soweit der Stand für alle beneidenswerten Menschen, die seit Monaten unter einem Stein gelebt haben.
Die Frage nach dem Monopol
Der Markt für Lieferdienste boomt nicht erst seit Beginn der Pandemie, doch wie in vielen Branchen auch wird die vor vielen Jahren gestartete Entwicklung in diesem Bereich durch Corona verstärkt und beschleunigt. Abgesehen von den vielen Angeboten, die etliche Restaurants unabhängig voneinander ergreifen, scheint jedoch wenig verwunderlich die bequeme Bestellung über Onlineplattformen immer mehr Fahrt aufzunehmen. Während zu Beginn noch viele verschiedene Anbieter wie Lieferheld, Pizza.de und andere große Ketten im Markt angesiedelt waren, besteht ebenjener seit 2019 nur noch aus einem Unternehmen: Lieferando.
Als im letzten Jahr die Black Lives Matter-Bewegung in den USA durch den Tod von George Floyd neu entfacht wurde, schwappte sie auch nach Deutschland. Hier wurde anschließend von vielen Seiten betont, man könne den Rassismus in Deutschland nicht mit den USA vergleichen. Obwohl man natürlich grundsätzlich alles vergleichen kann, erstmal stimmt die Aussage, dass die USA teilweise mit anderen Problemen zu kämpfen haben als Europa. Das gilt allerdings auch umgekehrt. So gehört für europäische Länder zur Auseinandersetzung mit Rassismus die Aufarbeitung ihrer Kolonialgeschichte. An diesem Punkt wird von deutscher Seite wiederum meistens argumentiert, andere europäische Länder wie Großbritannien und Frankreich wären ja viel schlimmer gewesen. Und auch hier ist zunächst etwas Wahres dran, denn die beiden Länder besaßen tatsächlich mehr und größere Kolonien.
Normalerweise dient dieses Format der Zusammenfassung, Einordnung sowie dem Vergleich verschiedener Anträge und Entwürfe anstehender Abstimmungen. Das soll euch vor allem dabei helfen, bei größeren Tagesordnungspunkten eine informierte Entscheidung in der App treffen zu können. Doch der Bundestag stimmt über verschiedene Arten von Dokumenten ab, und da er in der kommenden Woche hauptsächlich mit dem Haushalt für 2021 beschäftigt ist, nutzen wir die Gelegenheit, um euch den Unterschied zwischen Beschlussempfehlungen, Gesetzentwürfen und Anträgen zu erklären. Außerdem gehen wir nicht nur auf den Prozess der Gesetzgebung ein, sondern zeigen auch, wie dieser sich in der App niederschlägt. Aber eins nach dem anderen.
Vor 8 Monaten erklärte die WHO den Ausbruch der Lungenkrankheit Covid-19 zur Pandemie. Es braucht wohl niemand eine Erinnerung an all die verschiedenen Weisen, auf die unser Leben dadurch beeinträchigt war und ist. Aber was hat der Bundestag seitdem getan und, noch viel wichtiger, was konnte er nicht tun?