Vor 20 Jahren wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet. Unter anderem machte es Hausbesitzer:innen möglich, ihren Strom mit Hilfe von Solaranlagen selbst zu produzieren. Allen Ökostromproduzierenden wird durchs EEG ein Festpreis garantiert, um Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Die Differenz zwischen diesem Festpreis und dem Marktpreis an der Strombörse wird von allen Steuerzahler:innen über die sogenannte EEG-Umlage bezahlt. Dieses Modell wurde von vielen Ländern übernommen und verbessert. Das Gesetz war maßgeblich daran beteiligt, dass der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Stromverbrauch in den letzten 10 Jahren verdreifacht wurde und aktuell bei knapp 42% liegt. Allerdings wird es inzwischen als veraltet und bürokratisch überkomplex kritisiert, außerdem würden Geringverdiener:innen überproportional belastet. Hinzu kommt, dass die Förderungen für Wind- und Solaranlagen auf 20 Jahre angelegt waren und daher zum Jahresbeginn 2021 auslaufen.
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Normalerweise dient dieses Format der Zusammenfassung, Einordnung sowie dem Vergleich verschiedener Anträge und Entwürfe anstehender Abstimmungen. Das soll euch vor allem dabei helfen, bei größeren Tagesordnungspunkten eine informierte Entscheidung in der App treffen zu können. Doch der Bundestag stimmt über verschiedene Arten von Dokumenten ab, und da er in der kommenden Woche hauptsächlich mit dem Haushalt für 2021 beschäftigt ist, nutzen wir die Gelegenheit, um euch den Unterschied zwischen Beschlussempfehlungen, Gesetzentwürfen und Anträgen zu erklären. Außerdem gehen wir nicht nur auf den Prozess der Gesetzgebung ein, sondern zeigen auch, wie dieser sich in der App niederschlägt. Aber eins nach dem anderen.
Hallo Liebe:r Unterstützer:in,
bei uns war im Oktober und November hinter den Kulissen viel los. Im letzten Newsletter kündigten wir bereits eine Umstrukturierung des Teams an und wir freuen uns Dir mitteilen zu können, dass diese inzwischen erfolgt ist. Solche großen Veränderungen sind nie leicht, aber wir sind mittlerweile gut in der Teamstruktur eingespielt und spüren, dass der Umbau eine gute Idee war. Leider konnten wir infolgedessen keinen Newsletter für den Oktober produzieren. So haben wir übrigens auch die zufällige Chance, im Dezember den 24. Newsletter rauszuhauen, um ein Haar verpasst. Dafür haben wir diesmal aber so viel zu erzählen, dass uns die Begrenzung auf fünf Punkte nicht leicht fiel. Wir berichten mit Vergnügen von dem Ausbau unserer Präsenz in den sozialen Netzwerken sowie mittel-und langfristige Pläne für den Dezember und das nächste Jahr.
Anmerkung: In diesem Text geht es, wenn auch ohne graphische Details, um Gewalt gegen Frauen. Solltet Ihr Erfahrungen hiermit gemacht haben, könnt Ihr beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe eine Hilfsorganisation in eurer Nähe suchen. Das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen” bietet außerdem rund um die Uhr kostenlose, anonyme und mehrsprache Beratung, auch per Chat. Hier können sich auch besorgte Angehörige melden.
Es ist selbstverständlich, dass eine Pandemie den politischen Diskurs prägt. Welche Virologin hätte sich noch vor 2 Jahren erträumen lassen, dass mal ein Großteil der deutschen Bevölkerung weiß, was der R-Wert ist. Welcher Politiker hätte damit gerechnet, dass Bürger:innen sich um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes scheren würden? Inzwischen ist aber auch genug Zeit vergangen, um Entwicklungen in diesem Zustand beobachten zu können. So sind Diskussionen über Corona-Maßnahmen heute beispielsweise viel spezifischer. Grundkenntnisse sind in der Bevölkerung angekommen, die anfängliche Überforderung schon lange überwunden.
Vor 8 Monaten erklärte die WHO den Ausbruch der Lungenkrankheit Covid-19 zur Pandemie. Es braucht wohl niemand eine Erinnerung an all die verschiedenen Weisen, auf die unser Leben dadurch beeinträchigt war und ist. Aber was hat der Bundestag seitdem getan und, noch viel wichtiger, was konnte er nicht tun?
Am vergangenen Donnerstag traten die USA, wie im Vorjahr angekündigt, offiziell aus dem Pariser Klimaabkommen aus, welches genau 4 Jahre zuvor in Kraft trat. Die Vertragsparteien erklären in dem Übereinkommen ihr gemeinsames Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur durch eine starke Reduzierung der eigenen Emissionen auf 1,5 °C zu beschränken. Am gleichen Tag stritt der Bundestag über den Austritt Deutschlands aus eben diesem Übereinkommen, welchen die AfD in einem Antrag forderte.
Am vergangenen Donnerstag, als im Bundestag der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzesentwurf für ein Cannabiskontrollgesetz diskutiert wurde, schien Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki mit den Gedanken schon bei seiner Abendgestaltung gewesen zu sein. Denn die Zeit zwischen den Redebeiträgen nutzte er unter anderem zum Austausch mit Abgeordneten aus dem Plenum zu immer dem gleichen Thema: „Es gibt auch noch andere Möglichkeiten außer Bier und Cannabis” oder „es gibt nicht nur Bier sondern auch Wein”. Nachdem Gero Storjohann von der CDU ihn nach einem Versprecher scherzend fragte, ob er etwas genommen habe, empfahl Kubicki schließlich seinem Parteikollegen Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP) die „schöne Scheurebe aus Alsheim”.
Update: Wie n.tv berichtet, wurde die Abstimmung von der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche genommen. Grund dafür ist Uneinigikeit zwischen Union und SPD darüber, ob nach ihrem Entwurf das Lobbyregister auch für die Bundesregierung gelten soll, wie es neben Grünen und Linke auch die Sozialdemokraten fordern. Dagegen wehrt sich die CDU/CSU, obwohl sie dieser Forderung noch im September zugestimmt hatte. LobbyControl rechnet nach einer Anfrage unsererseits frühestens Mitte November mit einer Abstimmung im Bundestag.
Wer nimmt Einfluss auf unsere Bundestagsabgeordneten? Welche und wessen Interessen werden vertreten? Um welche Themengebiete geht es?
Die Wahlrechtsänderung von CDU/CSU und SPD wurde am Freitag, den 09. Oktober, gegen die Opposition durchgesetzt. In früheren Debatten zum Wahlrecht war es noch Tradition, Beschlüsse gemeinsam zu verhandeln und mit möglichst breiter Zustimmung zu fassen. Dem Beschluss ging eine kontroverse und teilweise sehr hitzige Debatte voraus, in dem die Opposition den Regierungsparteien Handlungsunfähigkeit und ihrem Antrag Wirkungslosigkeit vorwarf.
In weniger als einem Jahr finden die nächsten Bundestagswahlen statt. Am Freitag, den 09. Oktober, wurde im Bundestag eine Änderung des Wahlrechts beschlossen, die ein seit Langem bekanntes Problem angehen soll.