Halli Hallo,

ich bins mal wieder, die Gesellschaft.
Und was ich in letzter Zeit ein bisschen vermisst hab…
…sind BürgerkandidatInnen im Bundestag.

Diejenigen von Euch, die per Briefwahl schon an der Bundestagswahl 2017 teilgenommen haben, werden festgestellt haben, dass sie auf Ihrem Wahlschein, wie üblich, zwei Kreuze zu verzeichnen hatten – einmal die Erststimme und 2. die Zweitstimme.

Mit der Erststimme kann man als WählerIn in Deutschland für einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis abstimmen. Bundesweit gibt es insgesamt 299 Wahlkreise mit jeweils ca. 250.000 angegliederten WählerInnen.
Die Zweitstimme vergibt man dann an Parteien – genauer sogenannten Landeslisten. Hierin listen die Parteien in einer Rangfolge die KandidatInnen auf, die sie nach Berlin in den Bundestag schicken möchten.

Und jetzt die entscheidende Frage an Euch:
Warum ist das eigentlich so?
Warum wählen wir nach diesem Prinzip?

Die Antwort ist ganz einfach: Ursprünglich sieht das Bundeswahlgesetz eine paritätische Besetzung des Bundestages vor. Den Parteien sollten dabei genau die Hälfte der Sitze zufallen; die verbleibenden 299 Plätze mit Bürgerkandidatengefüllt werden.

Deshalb sieht Paragraph 20 des Bundeswahlgesetzes vor, dass wir als Wahlberechtigte in den 299 deutschen Wahlkreisen auch eigenständig KandidatInnen nach unseren Wünschen und Vorstellungen aufstellen können.
In der Idee würden solche Bürgerkandidatinnen und -kandidaten also vom Volk ausgesucht, geprüft und nominiert. Unabhängig von Parteien, Konzernen und Lobbyisten, verpflichten diese sich dann nur den Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Wahlkreis und dem Gemeinwohl der ganzen Gesellschaft zu dienen.

Das klingt nach einem fairen Parlament, oder?
Nur leider hat es seit 1950 niemand als unabhängige/r KandidatIn in den Bundestag geschafft. Die Gründe dafür sind vielschichtig, der offensichtlichste wohl das fehlende Budget (nach Schätzungen belaufen sich die Wahlkampfkosten eines Direktkandidaten auf ca. 100.000€)

Und so kommt es, dass in den Bundestag Legislaturperiode für Legislaturperiode nur ParteivertreterInnen einziehen – sowohl als Direktkandidaten wie über die Landeslisten.

Es wird höchste Zeit, dass wir gemeinsam eine neue politische Kultur schaffen, die mehr dem Gemeinwohl dient.

heißt es deshalb auf buergerkandidaten.de.

Und deshalb stellen wir jeweils eine gemeinsame, von den etablierten Parteien unabhängige Bürgerkandidatin (oder -kandidat) in jedem der 299 deutschen Wahlkreise auf.

Denn mit lediglich 200 Unterschriften aus dem Wahlkreis können BürgerInnen eigene KandidatInnen zur Bundestagswahl 2017 anmelden und sie damit nach §20 Absatz 3 BWahlG auf den offiziellen Wahlzettel bringen.

Prinzipiell der richtige Weg, finden wir von DEMOCRACY.
Und deshalb ist buergerkandidaten.de zu einem Kooperationpartner geworden.
DEMOCRACY organisiert Basisdemokratie. Insofern handelt es sich bei unserer App, um genau das Werkzeug, welches ein/e BürgerkanditatIn zur transparenten Entscheidungsfindung in der Praxis gebrauchen könnte.

KOOPERATION FIX!
Anlässlich dieses wunderbaren Ereignisses habe ich, Marius, auch einen kleinen Artikel im Newsletter der Bürgerkandidaten geschrieben.

Liebe Grüße,

PS: Danke für 5.312€ ihr 61 UnterstützerInnen.
Was für eine Bilanz nach 5 Tagen. Die Idee DEMOCRACY lebt.